Fernlehr-Angebot

Studienbegleitende Seminare: Termine und Anmeldung

Staatliche Zulassung

Wirksamer Qualitätsstandard für Fernstudierende.

Gesetzliche Bestimmungen zum
Schutz der Teilnehmer

Fernunterrichtsschutzgesetz

Das Fernschulwesen in Deutschland unterliegt dem Fernunterrichtsschutzgesetz und dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen. Im Vergleich zu den anderen Weiterbildungsformen ist Fernunterricht in Deutschland somit die einzige Weiterbildung mit gesetzlichem Verbraucherschutz.

Staatliche Zentralstelle für
Fernunterricht (ZFU)

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Die AFW Wirtschaftsakademie Bad Harzburg GmbH unterliegt als Fernlehrinstitut nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch den strengen Auflagen der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Die ZFU sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und ist somit auch die Zulassungsbehörde für alle Fernlehrgänge.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Das Zulassungsverfahren stellt sicher, dass die fachliche und didaktische Qualität eines Lehrganges dem angegebenen Bildungsziel entspricht. Im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes werden außerdem Vertragsgestaltung, Werbeverhalten sowie die Art der Beratung geprüft.

 

Damit ist jeder geschützt vor unerwünschten Vertreterbesuchen, Risiken beim Vertragsabschluss und Fehlinformationen über Kosten, Zahlungsmodus etc.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht,
Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln, http://www.zfu.de

Forum DistancE-Learning

Forum DistancE-Learning

Als Mitglied des Forum DistancE-Learning, hervorgegangen aus dem Deutschen Fernschulverband e.V. (DFV), treffen wir uns regelmäßig mit Vertretern anderer Akademien und Hochschulen, um Erfahrungen auszutauschen und unsere Dienstleistung Fernstudium gemeinsam zukunftsorientiert zu gestalten.

Der Fachverband für Fernlernen und Lernmedien e.V.,
Doberaner Weg 20, 22143 Hamburg, http://www.forum-distance-learning.de/

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Förderung
der beruflichen Weiterbildung

AZWV

Bildungsgutschein: Für alle AFW-Fernstudiengänge kann die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit beantragt werden… Informationen unter http://www.arbeitsagentur.den 

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