Fernlehr-Angebot

Studienbegleitende Seminare: Termine und Anmeldung

Tipps zur Finanzierung

Ihres AFW-Fernstudiums

Senkung der Studiengebühren durch steuerliche Absetzbarkeit

Eigene Kosten steuerlich abzusetzen bedeutet, diese in der Steuererklärung so anzugeben und zu belegen, dass sie sich steuermindernd auswirken. Sie beteiligen so das Finanzamt an Ihren Lehrgangskosten und erhalten einen Teil Ihrer Ausgaben vom Staat zurück. Dies betrifft:

Voraussetzung dafür ist der berufliche Bezug Ihrer Weiterbildung und damit auch der Nutzen zur Sicherung Ihrer eigenen Erwerbsfähigkeit. Nach der aktuellen Rechtsprechung bedeutet das, dass Sie

Angestellte machen die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend; Selbstständige deklarieren sie als Betriebsausgaben.

Die Höhe der Rückerstattung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren, wie Einkommen und Familienstand, und fällt oft unerwartet hoch aus. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt. Sie können Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte geben und eine Bespielrechnung aufstellen.


AFW-Förderung

Anerkennung Ihrer Leistung

Bei erfolgreichem Abschluss des Fernstudiums mit der Prüfung in der Regelstudienzeit (plus maximal 8 Wochen) erhalten Sie einen Erfolgsbonus. Dieser wird zur Hälfte in bar und zur Hälfte als Gutschein ausgezahlt. Der Gutschein ist auch auf andere Personen übertragbar und ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Die Höhe des Erfolgsbonus orientiert sich am Studiengang und der Studiengebühr:

Management-Referent/in 400,–
Personal-Referent/in 400,–
Marketing-Referent/in 400,–
Tourismus-Referent/in 400,–
Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement 400,–
Betriebswirtschaft für Führungskräfte 400,–
Betriebswirt/in AFW - Basisstudium 400,–
Betriebswirt/in AFW - Aufbaustudium 200,–
Projektmanager/in 200,–
Persönliche Führungskompetenz 150,–
Führen durch Ziele und Delegation 150,–

Partner- und Gruppenstudium

Ehe-/Lebenspartner und Gruppen ab mindestens drei Studierenden erhalten von der AFW eine Gebührenermäßigung von je 15 % auf die monatlichen Studiengebühren. Die Ermäßigung gilt so lange, wie der Partner- oder Gruppenstatus gegeben ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Teilnehmer den gleichen oder unterschiedliche Studiengänge belegen.

AFW-Sozialfonds

Studien-Interessenten in besonderen Lebenssituationen haben die Möglichkeit, bei der AFW-Studienberatung eine Förderung zu beantragen. Über die Förderungswürdigkeit und die Höhe der Förderung entscheidet der AFW-Beirat.

Voraussetzung: Die Teilnehmerin/der Teilnehmer befindet sich in einer persönlich oder finanziell schwierigen Lebenslage und erfüllt grundsätzlich die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium. Eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Fernunterricht ist absehbar.


Förderung der Länder

Bildungschecks

In neun Bundesländern von Brandenburg bis Thüringen gibt  es Zuschüsse vor allem für Arbeitnehmer in Form von Bildungsschecks. Über die genauen Förderbedingungen informieren die genannten Adressen im Internet oder Ihre Bildungsexperten bei der AFW (Tel. 05322 9020-34).

Brandenburg: Bildungsscheck
Weitere Informationen: www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html
Hamburg: Weiterbildungsbonus
Weitere Informationen:
www.weiterbildungsbonus.net
Hessen: Qualifizierungsschecks
Weitere Informationen:
www.qualifizierungsschecks.de
Niedersachsen: „IWiN – Individuelle
Weiterbildung in Niedersachsen“
Weitere Informationen:
www.iwin-niedersachsen.de
Nordrhein Westfalen.: Bildungsschecks
Weitere Informationen:
www.bildungsscheck.nrw.de
Rheinland-Pfalz: Qualischeck
Weitere Informationen:
www.qualischeck.rlp.de
Sachsen: Weiterbildungsscheck
Weitere Informationen:
www.sab.sachsen.de
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Weitere Informationen:
www.ib-sh.de/aktion-a1
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Weitere Informationen:
www.gfaw-thueringen.de

Förderung vom Bund

Bildungsgutschein

Die AFW Wirtschaftsakademie Bad Harzburg GmbH ist nach dem Qualitäts-Management-System AZWV zertifiziert und erfüllt als Bildungsträger die Voraussetzungen zur Annahme von Bildungsgutscheinen. Die Bildungsgutscheine müssen von den einzelnen Teilnehmern selbst bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Voraussetzung: Sie sind arbeitslos, von Kündigung bedroht oder Ihr Arbeitsvertrag läuft aus. Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer sind über das Programm WeGebAU förderfähig. Die Agentur für Arbeit übernimmt alle Kosten. Jede Agentur legt jährlich fest, welche Ziele sie fördern und wie viele Gutscheine ausgegeben werden.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

Bildungsprämie

Bei der Bildungsprämie handelt es sich um ein Finanzierungsmodell der Bundesregierung. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Weiterbildung investiert, wird dabei durch staatliche Zuschüsse von maximal 500 EUR unterstützt.
Voraussetzung: Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 EUR (Ehepaare: 51.200 EUR).

Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info

 

Förderung für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hat eine Vereinbarung mit der AFW. Grundsätzlich erhalten alle Soldatinnen und Soldaten nach Bewilligung vom BFD eine Förderung für Ihr Studium oder Seminar, das sie bei der AFW buchen.
Weitere Informationen:

Bei dem für Sie zuständigen BFD oder bei uns.

 

 

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Telefon 05322 9020-0, Telefax 05322 9020-40

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Förderung
der beruflichen Weiterbildung

AZWV

Bildungsgutschein: Für alle AFW-Fernstudiengänge kann die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit beantragt werden… Informationen unter http://www.arbeitsagentur.den 

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