Fernlehr-Angebot

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Tipps zur Finanzierung

Ihres AFW-Fernstudiums von A-Z

 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Der BFD hat eine Rahmenvereinbarung für die Fernstudiengänge mit der AFW geschlossen. Grundsätzlich ist für alle Interessenten aus dem Bereich der Bundeswehr die Förderung durch den BFD möglich. Sprechen Sie mit dem für Sie zuständigen Berufsförderungsdienst oder rufen Sie uns an.

Bildungsgutscheine zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die AFW gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind. Aktuell besteht für alle AFW-Fernlehrgänge die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Mehr Informationen zum Bildungsgutschein Mehr Informationen zum Bildungsgutschein

Bildungsprämie

Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungsmodell der Bundesregierung. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Weiterbildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Die beiden Komponenten des Modells, der “Prämiengutschein” und das “Weiterbildungssparen”, sind seit dem 1. Dezember 2008 beziehungsweise dem 1. Januar 2009 verfügbar. Wie und in welchen Höhe Sie an die Fördergelder herankommen, erfahren Sie unter http://www.bmbf.de/de/14256.php Mehr Informationen über die Bildungschecks NRW

Besondere Lebenssituation

Treten zum Beispiel nach Aufnahme eines Fernstudiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf (langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen und Ihr Studium ungehindert fortsetzen. Sofern Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten Sie diese Leistungen während des Fernstudiums weiterhin, da dieses berufsbegleitend konzipiert ist und Sie jederzeit eine Tätigkeit aufnehmen können.

Bildungsscheck NRW

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, können Sie in den Genuss eines Bildungsschecks in Höhe von maximal 500 Euro kommen. Das Land unterstützt damit die berufliche Fortbildung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Arbeitnehmer, die sich aus Eigeninitiative fortgebildet haben, können den Bildungsscheck ebenfalls beantragen.

Mehr Informationen über den Bildungscheck NRW erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Mehr Informationen über die Bildungschecks NRW

Förderung durch den Arbeitgeber

Unabhängig von innerbetrieblicher Weiterbildung unterstützen viele Firmen und öffentliche Arbeitgeber das zunehmende Interesse ihrer Mitarbeiter, die Weiterbildung verantwortungsbewusst in eigene Hände zu nehmen.

Sprechen Sie mit Ihrer Führungskraft oder mit Ihrem Ansprechpartner in der Personalabteilung.

Freundschaftsprämie

Eine Freundschaftsprämie winkt Ihnen, wenn jemand ein Fernstudium bucht, dem Sie die AFW empfohlen haben.

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

Mit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt. Gefördert wird die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen, methodischen Kenntnissen oder die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf. Insoweit sind alle Seminare, Fernstudiengänge und die Ausbildung zu Trainern und Beratern der AFW bis zu 3.000 Euro förderfähig.

Nähere Informationen erfahren Sie unter www.iwin-niedersachsen.de.

Partner- und Gruppenstudium

Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften sowie Gruppen mit mindestens drei Studierenden erhalten bei Aufnahme eines Fernstudiums eine Gebührenermäßigung. Dabei ist es unerheblich, ob die Teilnehmer den gleichen oder unterschiedliche Studiengänge aufnehmen.

Rahmenvereinbarung mit Unternehmen

Im Rahmen von Kooperationen mit Unternehmen gewährt die AFW allen Mitarbeitern besondere Konditionen. Weitere Details erfahren Sie von Herrn Axel Schaper unter Telefon 05322 9020-34.

Steuerersparnis

Sämtliche Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten beziehungsweise Sonderausgaben ohne Begrenzung nach oben steuerlich abzugsfähig.

 

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An den Weiden 15, 38667 Bad Harzburg
Telefon 05322 9020-0, Telefax 05322 9020-40

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Info Hotline

05322 9020-0

Haben Sie Fragen zur Finanzierung Ihres AFW-Fernstudiums? Sie erreichen uns werktags von 8—18.30 Uhr.