Staatlich zugelassen (ZFU-Nr. 671901)
Bei kontinuierlichem Lernen bearbeiten Sie 16 Lehrbriefe in der Regelstudienzeit von 16 Monaten. Sie erhalten pro Monat einen Lehrbrief. Insgesamt haben Sie 32 Monate Zeit, Ihr Fernstudium mit dem Harzburg-Diplom abzuschließen.
Studienbeginn ist jederzeit möglich
16 Monatsraten à 170 EUR plus 195 EUR Prüfungsgebühr.
Abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufspraxis oder Studium zum Zeitpunkt der Prüfung. Zugelassen wird auch, wer glaubhaft machen kann, dass er gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat.
Die Anerkennung von Vorleistungen ist möglich. Rufen Sie uns hierzu bitte an.
Die Teilnahme an folgenden Seminaren ist Bestandteil Ihres Fernstudiums und bereits in den Studiengebühren enthalten:
Sie melden sich bis spätestens fünf Wochen vor Ihrem Prüfungstermin schriftlich an. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen der AFW alle 16 Studienaufgaben mit einer Durchschnittsnote von mindestens 4,0 bewertet vorliegen.
Die Abschlussprüfung besteht grundsätzlich aus vier Klausuren à 90 Minuten. Jede Klausur erstreckt sich auf Inhalte eines Studienbriefes. Die Themen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen vier Wochen vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ab Zugang der Themen ist Ihre Anmeldung verbindlich.
Selbstverständlich erhalten Sie die gleichen Leistungen wie Studierende in Deutschland. Bevorzugt nutzen unsere Studierenden im Ausland jedoch den Download der Studienbriefe und die Kommunikation über das Internet. Den Post-Versand der Studienbriefe sprechen Sie bitte mit dem Studien-Office ab.
Weitere Informationen zum Auslandsstudium
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An den Weiden 15, 38667 Bad Harzburg
Telefon 05322 9020-0, Telefax 05322 9020-40
“Das Fernstudium mit Harzburg-Diplom hat nicht nur meinen Horizont erweitert, sondern mir erneut meine Stärken verdeutlicht. In diesem Sinne durchlief ich ein erfolgreiches Bewerbungs-Verfahren, so dass ich nach 11-jähriger Tätigkeit bei einer Behörde ab 01.08.09 ein neues Tätigkeitsfeld in der Hafen City Universität, Hamburg, gefunden habe. Besser kann es nicht laufen!”
Christel Hofmann, Rechtsanwalts- und Notariats-fachangestellte, Norderstedt

Für alle AFW-Fernstudiengänge kann die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
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