Beteiligung Ihres Arbeitgebers

Fernunterricht hat in der Vergangenheit deutlich an Akzeptanz und Bedeutung gewonnen. Entsprechend unterstützen viele Arbeitgeber Ihre Mitarbeitenden durch teilweise oder vollständige Übernahme der Studiengebühren. Der Vorteil für Ihren Arbeitgeber liegt klar auf der Hand: Sie sind bereit, sich in Ihrer Freizeit qualifiziert und ohne Arbeitszeitausfall im Sinne des Unternehmens weiterzubilden.

Ein Gespräch über Ihre Weiterbildungspläne mit Ihrem Arbeitgeber und uns kann Ihnen ganz neue Perspektiven eröffnen! Ein Factsheet zu unseren Fernstudiengängen für Ihren Arbeitgeber sowie die Erklärung zur Übernahme der Kosten finden Sie hier.

Steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren

Aufhaltende Hand: Steuerliche Absetzbarkeit der StudiengebührenEigene Kosten für Ihr Fernstudium wirken sich steuermindernd in Ihrer Steuererklärung aus. Dies betrifft z.B. die Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur. Voraussetzung ist der berufliche Bezug Ihrer Weiterbildung. Angestellte Arbeitnehmende machen die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend; Selbständige deklarieren sie als Betriebsausgaben.

Rechtsverbindliche Auskünfte dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt.

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