Fernstudium Promotion im Kooperationsverbund afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg, Vienna International Studies (Wien), EDUEARTH (Sofia) und der UNIBIT/ULSIT Staatliche UNIVERSITÄT für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (Sofia).

FAQ-Themen auf dieser Seite

Generelles zu Anerkennung und Titelführung

Mit dem Begriff Bologna wird heute nicht mehr nur eine schöne italienische Stadt verbunden. Im Bildungsbereich wird hiermit auch der Reformprozess zur europäischen Hochschulbildung assoziiert, dessen zentrale Weichenstellung im Jahr 1999 in Bologna stattfand.

Übergeordnetes Ziel war die Schaffung des sogenannten Europäischen Hochschulraumes, was insbesondere durch eine strukturelle Vereinheitlichung von Studiengängen und Studienabschlüssen in Verbindung mit einem qualitätssichernden Unterbau erreicht werden sollte. Die europäische Idee sollte sich nicht nur in Kultur, Wirtschaft und Tourismus niederschlagen, sondern auch in der Hochschulbildung: Abschlüsse sollten vergleichbarer; Studieren an wechselnden Orten in Europa unbürokratisch möglich sein.

Zwei zentrale Ergebnisse der Bologna-Reform sind diese:

ECTS-Punktesystem

ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System und bezeichnet das Punktesystem für Leistungen, die im Rahmen eines Studiums erbracht werden. Maßgebendes Kriterium ist hierbei der Arbeitsaufwand (Workload), der für den Abschluss eines Studienmoduls vonnöten ist. Ein Leistungspunkt nach dem ECTS-System entspricht einem Arbeitsaufwand von 25-30 Stunden, sodass beispielsweise für ein Studienmodul mit 5 ECTS-Punkten maximal 150 Stunden veranschlagt werden.

Die Einordnung nach Punkten erleichtert in Hinblick auf die Mobilität im europäischen Hochschulraum die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen. Gleichzeitig können sich beispielsweise potenzielle Arbeitgeber einen Überblick über die Studieninhalte und insbesondere deren Schwerpunktsetzung verschaffen.

Zwei- bzw. dreistufige Klassifikation von Studienabschlüssen

Im Zuge der Bologna-Reform wurde mit dem Bachelor- und dem Masterabschluss ein zweistufiges System der berufsqualifizierenden Hochschulabschlüsse realisiert:

  • Bachelor (6-8 Fachsemester, 180-240 ECTS-Punkte)
  • Master (2-4 Fachsemester, 60-120 ECTS-Punkte)

Den berufsqualifizierenden Abschlüssen übergeordnet ergeben sich gemäß Bologna-Reform die wissenschaftlichen Promotionsstudien, die üblicherweise ohne ECTS-Punkte ausgewiesen, jedoch auf eine Dauer von mindestens 3 Jahren ausgelegt sind.

Ein weiteres Instrument für mehr Transparenz ist der sogenannte Europäische Qualifikationsrahmen, dessen Ziel es ist, Bildungsabschlüsse, auch außerhalb der Hochschulbildung im europäischen Raum, vergleichbar zu machen.

Grundlage der Einordnung eines Bildungsabschlusses zu einem der acht Bildungsniveaus sollen dabei die Lernergebnisse sein, die erzielt wurden. Gegliedert werden diese nach Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen (Verantwortung).

Beispiel Stufe 4 (entspricht z. B. einer dreijährigen kaufm. Ausbildung):

Kenntnisse Fertigkeiten Verantwortung
breites Spektrum an Fakten- und Theoriewissen in einem Arbeits- oder Lernbereich eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeits- oder Lernbereich zu finden selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- oder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können

Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei ein gewisses Maß an Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird

Die Hochschulabschlüsse Bachelor, Master und Promotion entsprechen im EQR den Qualifikationsniveaus 6-8.

Der EQR dient seinem Selbstverständnis nach als Verständigungshilfe der Bildungssysteme der europäischen Länder. Aufgabe der einzelnen Länder ist es nunmehr die eigenen Bildungsabschlüsse im Rahmen nationaler Qualifikationsrahmen anhand der Niveaubeschreibungen den einzelnen Stufen zuzuordnen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Resultat in Deutschland ist der deutsche Qualifikationsrahmen (DQR), der neben der Hochschulbildung auch allgemein- und berufsbildende Abschlüsse sowie Abschlüsse der Weiterbildung klassifiziert.

Hinweis:

Im Gegensatz zur rechtsverbindlichen Bologna-Klassifikation der Hochschulbildung besitzt der DQR vor allem eine Informationsfunktion in Bezug auf die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen. Der Abschluss auf einem Qualifikationsniveau ermöglicht jedoch nicht zwangsläufig den Zugang zu einem speziellen Bildungsangebot der nächsthöheren Stufe. Zur weiteren Ausgestaltung Ihrer persönlichen Bildungsbiografie beraten wir Sie gern.

Nachfolgende grobe Übersicht zeigt die aktuelle Zuordnung der verschiedenen Abschlüsse gemäß deutschem Qualifikationsrahmen. Einzelne Abschlüsse können Sie in der regelmäßig aktualisierten Liste recherchieren.

Niveau Qualifikation / Qualifikationstypen
1
  • Berufsausbildungsvorbereitung
    • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Reha)
    • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
2
  • Berufsausbildungsvorbereitung
    • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Reha)
    • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
    • Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)
  • Erster Schulabschluss (ESA)/Hauptschulabschluss (HSA)
3
  • Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildungen)
  • Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA)
4
  • Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen)
  • Berufsfachschule (Landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen)
  • Berufsfachschule (Bundesrechtliche Ausbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege)
  • Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung nach BBiG/HwO)
  • Fachhochschulreife (FHR)
  • Fachgebundene Hochschulreife (FgbHR)
  • Allgemeine Hochschulreife (AHR)
  • Berufliche Umschulung nach BBIG (Niveau 4)
    • Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr (Geprüfte)
5
  • IT-Spezialist (Zertifizierter)
  • Servicetechniker (Geprüfter)
  • Sonstige berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 53 BBIG bzw. § 42 HwO (Niveau 5)
  • Berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBiG bzw. § 42 HwO (Niveau 5)
6
  • Bachelor und gleichgestellte Abschlüsse
  • Fachkaufmann (Geprüfter)
  • Fachschule (Landesrechtlich geregelte Weiterbildungen)
  • Fachwirt (Geprüfter)
  • Meister
  • Operativer Professional (IT) (Geprüfter)
  • Sonstige berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 53 BBIG bzw. § 42 HwO
  • Berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBIG bzw. § 42 HwO (Niveau 6)
7
  • Master und gleichgestellte Abschlüsse
  • Strategischer Professional (IT) (Geprüfter)
  • Sonstige berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 53 BBIG bzw. § 42 HwO (Niveau 7)
    • Berufspädagoge (Geprüfter)
    • Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfter)
    • Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter)
    • Technischer Betriebswirt (Geprüfter)
8
  • Doktorat und äquivalente künstlerische Abschlüsse

(Quelle: DQR, Stand: August 2021)

Bis zum Jahr 2000 war es notwendig sich die Führung akademischer Grade, die im Ausland erworben worden sind, durch das Bildungsministerium im jeweiligen Bundesland genehmigen zu lassen, was zu einem kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand führte.

Gleichzeitig kam es zu einer stark abweichenden Genehmigungspraxis in den Ländern, sodass es de facto vom eigenen Wohnort abhängig sein konnte, ob man einen ausländischen Grad führen konnte oder nicht.

Um dieser Problematik Herr zu werden, fasste die Kultusministerkonferenz den Beschluss über die Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen Hier finden Sie den Beschluss in Gänze.

Der zentrale Inhalt dieses Beschlusses kann wie folgt zusammengefasst werden:
Insofern ein akademischer Grad als Ergebnis eines Studiums an einer im Herkunftsland anerkannten Hochschule verliehen wurde, ist dieser auch in Deutschland unter Nennung der verleihenden Hochschule und mit gängiger Abkürzung in lateinischer Schrift führbar.

Diese Regelung wurde durch entsprechende Gesetze und -verordnungen der Bundesländer zu geltendem Recht. Beispielhaft genannt seien §57 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein sowie §37 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg.

Durch ergänzenden Beschluss der Kultusministerkonferenz wurde eine weitere begünstigende Regelung getroffen. Hiernach dürfen:

  • Akademische Grade aus dem EU- und EWR-Raum in Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden
  • Doktorgrade, die im Rahmen eines wissenschaftlichen Promotionsverfahren auf der dritten Ebene von Bologna erworben worden sind, wahlweise als Dr. ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung vor dem Namen geführt werden

Auf der Plattform anabin stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz ein umfangreiches Informationsangebot sowie ein Register zu Hochschulen und Hochschulabschlüssen bereit.

Hier können Sie sowohl die Anerkennung ausländischer Hochschulen als auch ausländischer Hochschulabschlüsse ermitteln. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Kennzeichnung einer Hochschule mit H+, die anzeigt, dass es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Institution handelt.

In Deutschland knüpft der Gesetzgeber die Führung des Doktorgrades, wie weiter oben erläutert, an den Abschluss eines wissenschaftlichen Promotionsstudiums.

Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien erworben werden (Berufsdoktorate) und Doktorgrade, die nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordnet werden, schließt der Gesetzgeber von der Titelführung in genannter Form explizit aus.

Zu den Berufsdoktoraten zählt etwa der Doktor der Medizin in Österreich (Dr. med. univ.), Tschechien oder der Slowakei (MUDr.). Zu den ausgeschlossenen Doktorgraden auf zweiter Ebene von Bologna zählt beispielsweise der PhDr. (Tschechien, Slowakei, Polen).

Das Promotionsstudium entspricht dem höchsten Qualifikationsniveau: Der dritten Ebene von Bologna.

Die UNIBIT bzw. ULSIT ist eine staatliche Universität in Sofia. Die Akkreditierung durch die bulgarische Akkreditierungsagentur finden Sie hier unter der Überschrift University of Library Studies and Information Technologies – Sofia. Hier finden Sie auch den Hinweis, dass sowohl Bachelor- und Masterstudiengänge als auch Promotionsstudiengänge akkreditiert sind.

Dass es sich um eine staatliche Universität handelt, können Sie auch der H+-Kennzeichnung auf der Plattform anabin.kmk.org des Kultusministeriums entnehmen. Sie finden die UNIBIT unter dem Stichwort: Spezialisierte Hochschule für Bibliothekskunde und Informationstechnik.

Nach dem erfolgreichen Studium wird der akademische Grad Doktor, abgekürzt Dr. verliehen.

Gemäß der Gesetzgebung der Bundesländer auf Grundlage der weiter oben beschriebenen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz kann der verliehene Doktorgrad in Deutschland in der Form Dr. ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung geführt werden.

Ja. Der verliehene Doktorgrad kann sowohl geführt als auch in die Ausweisdokumente eingetragen werden.

Doktorgrade sind entgegen landläufiger Auffassung nicht Bestandteil des Namens, sondern ein Namenszusatz, sodass er freiwillig in den Personalausweis beziehungsweise Reisepass eingetragen werden kann (PAuswG §9 Abs. 3 Satz 2). Gesetzlich müssen Sie Ihren Doktorgrad folglich nicht aufnehmen lassen.

Für die Eintragung in Personalausweis und Reisepass wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Meldestelle (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro).

Bewerbung (Application) zum Promotionsstudium

Benötigt werden:

  • Unterzeichneter Antrag (Application) auf Zulassung zum Promotionsstudium
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Europass-Lebenslauf (www.europass.at, bitte in Englisch ausfüllen), mit Ihrem Farbfoto, Ihrer Unterschrift sowie der Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer
  • Notariell beglaubigte Kopie des akademischen Abschlusses (Magister, Master, Diplom) mit – soweit vorhanden – Diploma Supplement
  • Ihr Dissertationskonzept, das vorab mit der afw abgestimmt und durch die Universität bestätigt wurde
  • Eine Bescheinigung Ihres Hausarztes, die Ihre Studierfähigkeit bescheinigt (Vorlage bei der afw erhältlich)
  • Liste Ihrer bisherigen Publikationen (soweit vorhanden)

Das Dissertationskonzept dient einerseits als Fahrplan Ihres Promotionsvorhabens. Auf ca. 8 Seiten beantworten Sie unter anderem die folgenden Fragen:

  • Was ist Gegenstand Ihrer Dissertation und in welchem Wissenschaftsbereich kann Ihre Forschungsanstrengung verortet werden?
  • Weshalb ist das Thema relevant und warum erscheint es lohnenswert und notwendig, sich im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts der konkreten Fragestellung anzunehmen?
  • Welche Thesen werden verfolgt und welche Ziele sollen mit der Arbeit erreicht werden?
  • Welches methodische Vorgehen wird zur Beantwortung der Forschungsfragen herangezogen und welcher konzeptionelle Aufbau ergibt sich logisch für die Dissertationsschrift?
  • Welche Wissenschaftskreise werden adressiert und wie wird eine transparente Vorgehensweise gewährleistet, die Dritten eine Überprüfbarkeit der Ergebnisse ermöglicht?

Im Rahmen der Bewerbung demonstrieren Sie mit dem Dissertationskonzept gegenüber der Universität andererseits insofern Ihre akademische Kompetenz und verdeutlichen, dass Sie zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit in der Lage sind.

Mit der Erarbeitung Ihres Dissertationskonzeptes stehen Sie nicht alleine dar: Ihre Ansprechpartner der afw unterstützen Sie bei der Themeneingrenzung und geben Hinweise zum erforderlichen Aufbau – unverbindlich und kostenfrei, noch bevor Sie sich vertraglich binden.

Die Diplom- bzw. Masterurkunde inklusive des Supplements (wenn vorhanden) sind als notariell beglaubigte Kopien postalisch bei der afw einzureichen.

Die weiteren benötigten Unterlagen bitten wir Sie, der afw in elektronischer Form, als Dateien oder gescannte Kopien, zur Verfügung zu stellen.

Die Universität kann im Ausnahmefall auch andere Dokumente in Papierform verlangen – z. B. die ärztliche Bescheinigung zur Studierfähigkeit oder den Zulassungsantrag. Daher empfehlen wir Ihnen, diese bis zum Ende Ihres Promotionsstudiums aufzubewahren und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Promotionsprogramm und Zulassungen zum Promotionsprogramm unterliegen der staatlichen Prüfung durch verschiedene Ministerien, sodass einfache Kopien nicht ausreichen.

Die beglaubigte Diplom- bzw. Masterurkunde wird auf Kosten des Kooperationsverbundes ins Bulgarische übersetzt, zusätzlich durch einen bulgarischen Notar beglaubigt und anschließend durch das bulgarische Außenministerium legalisiert.

Diese offizielle Prüfung hat den Zweck, sicherzustellen, dass die Universität und das von ihr angebotene Promotionsprogramm den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dass das Niveau des Programms nationalen und internationalen Standards entspricht.

Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage eines offiziellen Weltregisters der Universitäten und ihrer Programme sowie der Ergebnisse der Legalisierung. Die Prüfung Ihrer Unterlagen zusätzlich durch staatliche Stellen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Häufig, insbesondere wenn Sie Ihr Studium vor längerer Zeit absolviert haben, wurde nur eine Diplom- bzw. eine Masterurkunde als erfolgreiches Ergebnis des Abschlusses ausgestellt. Wenn dies der Fall ist, können Sie natürlich nur diese Urkunde einreichen.

Bei einem Abschluss, der an einer deutschen oder österreichischen Universität gemacht wurde, ist ein Supplement für die Zulassung zum Promotionsstudium normalerweise nicht notwendig.

Haben Sie Ihren Abschluss an einer deutschen Fachhochschule oder z. B. in einem Land außerhalb der EU gemacht, sind eventuell nach Prüfung Ihres Studienganges durch die Universität noch zusätzliche Dokumente beizubringen.

Nein. Die Studiengebühren sind für Sie Festpreise, die Sie verlässlich kalkulieren können. Etwaige kostenseitige Anpassungen im Verlauf Ihrer Promotion, so etwa durch die Universität oder staatliche Behörden, gehen ausnahmslos zu Lasten unseres Kooperationsverbundes.

Sie können aus den folgenden drei Zahlungsmodellen wählen:

  • Einmalzahlung: 21.900 €
  • Zwei Raten á 11.300 € (zu Studienbeginn, nach 12 Monaten)
  • Drei Raten á 7.630 € (zu Studienbeginn, nach 10 und 20 Monaten)

Neben den Studiengebühren kalkulieren Sie zusätzlich bitte Nebenkosten für u.a. Übersetzungen, Druck, Flug und Hotel in Höhe von derzeit ca. 2.500€ ein.

Start Ihres Promotionsstudiums

Unser Promotionsprogramm ermöglicht es Ihnen, weitestgehend unabhängig von der fachlichen Disziplin ein Promotionsvorhaben zu realisieren, da noch vor Zulassung unter Begutachtung Ihres Dissertationskonzeptes geprüft wird, ob ihr Thema einem der an der UNIBIT akkreditierten Promotionsstudiengänge zugeordnet werden kann. Dies stellt zum einen sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zum anderen wird hierdurch eine sachkundige wissenschaftliche Betreuung Ihres spezifischen Forschungsthemas während des Verfahrens gewährleistet.

Wenn Ihr Dissertationsthema und Dissertationskonzept nicht mit einem der bestehenden Fachgebiete übereinstimmt, werden Sie möglicherweise von der Universität gebeten, einige Änderungen an Ihrem Dissertationskonzept vorzunehmen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Gegebenenfalls werden Sie auch einem Promotionsprogramm einer anderen Universität zugeordnet, während die Betreuung weiterhin durch den Kooperationsverbund gewährleistet wird und die Prüfung und Verteidigung Ihrer Dissertation an der UNIBIT/ULSIT erfolgt, ebenso die Verleihung Ihrer Promotionsurkunde.

Die afw ist Ihr Ansprechpartner in Deutschland. Sie klärt mit Ihnen Ihre (rechtlichen und vertraglichen) Fragen zum Promotionsstudium und berät und unterstützt Sie bei der Erstellung des Dissertationskonzeptes. Die afw begleitet Sie zudem bis zum 1. Meilenstein Ihres Promotionsvorhabens: der Erarbeitung der sogenannten Grounds of Dissertation (die ersten ca. 50 Seiten), die dem Promotionsausschuss zur Feinjustierung des wissenschaftlichen Vorgehens im Rahmen einer Online-Videokonferenz präsentiert werden.

Die wissenschaftliche Beratung und Begleitung erfolgt im Weiteren durch die VIS (mit unserem bulgarischen Partner EDUEARTH), die zum einen Ihr Vertragspartner ist, zum anderen Ansprechpartner für nahezu alles, was Sie neben wissenschaftlicher Betreuung benötigen: Übersetzung, Unterkunft, studienprogrammbezogene Fragen und Hilfestellungen, Dolmetschen, Mustervorlagen und vieles mehr: Wir verfügen über die Erfahrung, (fast) alle Ihre Fragen beantworten zu können, und werden Sie während des gesamten Programms begleiten und unterstützen. Die UNIBIT nimmt die Prüfungen ab.

Die wissenschaftliche Betreuung erfolgt durch die afw und VIS/EDUEARTH. Auf Seiten der Universität werden für Ihre Promotion ebenfalls wissenschaftliche Betreuer, i.d.R. ordentliche Professoren der Universität, benannt, die den Fortschritt Ihres Studiums und Ihrer Dissertationsarbeit kontrollieren, Ihre Einsendeaufgaben und die Kurzbeschreibung Ihrer Dissertation (Autoreferat) bewerten und die Prüfungen (Vor- und Hauptverteidigung Ihrer Dissertation) abnehmen.

Studienplan, Prüfungen, Beurteilungen

Die offizielle Dauer des Promotionsprogramms beträgt 3 Jahre. Wie schnell Sie fertig werden, hängt vor allem von Ihren Bemühungen, der Schnelligkeit und Präzision der Arbeit und dem Entwicklungsstand Ihrer Dissertation ab. Somit haben Sie rechtlich auch die Möglichkeit, Ihr Promotionsstudium in kürzerer Zeit abzuschließen.

Der erste Teil des Studienplans enthält einige offizielle Informationen: Ihren Namen, das Datum der Zulassung, die Dauer des Studiums, den wissenschaftlichen Bereich, die wissenschaftlichen Betreuer, den Titel der Dissertation.

Der zweite Teil des Studienplans enthält Informationen über alle zu absolvierenden Prüfungen, Form der Bewertung/Evaluierung etc.

Zusammen mit dem Studienplan erhalten Sie gut beschriebene Aufgaben für jede der Prüfungen, die genauen Formulare, die Sie für die Prüfungen verwenden sollen, und hilfreiche Informationsquellen.

Geprüft werden Ihre 5 Einsendeaufgaben, Ihre Kurzbeschreibung der Dissertation (Autoreferat) und Ihre Dissertation. Bewertet werden ebenfalls Ihre Vor- und Endverteidigung.

Einsendeaufgaben, die Kurzbeschreibung Ihrer Dissertation sowie die Dissertation werden naturgemäß schriftlich eingereicht und bewertet. Die Präsentation Ihrer Grounds of Dissertation vor dem Promotionsausschuss und die Vorverteidigung erfolgen online; die Endverteidigung findet persönlich in Sofia statt.

Die Bewertung der Prüfungen erfolgt durch das Hochschulteam der Universität in Sofia. Abnehmer der Prüfung kann eine Kommission oder ein wissenschaftlicher Mentor sein, je nachdem, welche Prüfung bewertet werden soll.

Ja. Musterprüfungen werden Ihnen im Verlauf des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Die Dissertation

Sofort nach Zulassung zum Promotionsstudium. Parallel zu den Prüfungen in Form von Einsendeaufgaben erarbeiten Sie Ihre Dissertation. Mit der Erarbeitung Ihres Dissertationskonzeptes haben Sie bereits ein wesentliches Arbeitspaket abgehandelt, auf dem Sie nun direkt aufbauen können.

Abhängig vom jeweiligen Fortschritt erhalten Sie von Ihren wissenschaftlichen Betreuern spezifische Hinweise und Tipps für das weitere Vorgehen.

Da das Promotionsprogramm in englischer Sprache angeboten wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dissertation statt auf Deutsch auch auf Englisch zu verfassen. Wenn Sie eine Dissertation statt in Deutsch gleich in Englisch oder Bulgarisch verfassen, sparen Sie die (auf Wunsch von VIS/EDUEARTH organisierte Übersetzung) Ihrer Dissertation (in der Regel ca. 8 Euro pro Seite).

Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Vermutlich haben Sie im Verlauf Ihrer bisherigen akademischen Karriere bereits die Erfahrung gemacht, dass der Umfang wissenschaftlicher Arbeiten maßgeblich von der Wissenschaftsdisziplin, dem konkreten Themenbereich und insbesondere dem gewählten methodischen Vorgehen abhängt.

Als Richtgröße orientieren Sie sich bitte an ca. 150-180 Seiten inklusive Verzeichnissen und Anhängen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass Sie Ihre Kompetenz auch durch zielgerichtetes Vorgehen und eine Beschränkung auf die wesentlichen Inhalte im Sinne Ihrer Themenstellung demonstrieren können.

Mit den Grounds of Dissertation bezeichnen wir die ersten ca. 50 Seiten Ihrer Arbeit, die das Einführungskapitel inklusive Aufbau und Zielstellung Ihres Promotionsvorhabens sowie den wesentlichen Teil der theoretischen Grundlagen enthält. Es handelt sich insofern um eine Art 1. Meilenstein, auf dem das weitere (empirische) Vorgehen und die wissenschaftliche Eigenleistung aufbaut.

Die Präsentation vor dem Promotionsausschuss dient der Feststellung, ob Sie im Rahmen Ihres Promotionsvorhabens den richtigen Weg eingeschlagen haben und sich noch immer auf ihm befinden. Es handelt sich insofern nicht um eine Prüfungssituation, sondern ist als weitere Hilfestellung zu verstehen. Ziel des konstruktiven Austausches ist, Ihr Konzept final abzustimmen und durch ergänzende Impulse eine Feinjustierung des weiteren Vorgehens anzustoßen.

Sie arbeiten von der Aufnahme bis zum Abschluss Ihres Promotionsstudiums sehr eng mit Ihren Betreuern der afw, VIS und EDUEARTH zusammen, die Sie detailliert unterstützen. Auch unsere Lehrvideos sowie die Angebote des VIS Campus unterstützen Sie in der Verfassung der Dissertation:

Kurzbeschreibung Ihrer Dissertationsschrift (Autoreferat)

Ihre Zusammenfassung der Dissertation (40 bis 50 Seiten) ist der Universität bzw. VIS/EDUEARTH einen Monat vor der Vor-Verteidigung oder der Hauptverteidigung zur Verfügung zu stellen. Alle Einzelheiten, den Zweck und detaillierte Informationen dazu finden Sie in unseren Richtlinien und Musterdokumenten. Beachten Sie bitte die gesetzliche Vorgabe, dass dieses Dokument in bulgarischer Sprache vorgelegt und gedruckt werden muss, so dass hier ggf. Übersetzungskosten anfallen (in der Regel ca. 8 Euro pro Seite).

Die Erstellung einer Kurzbeschreibung ist eine gesetzliche Anforderung, deren Hauptziel es ist, eine kürzere Version Ihrer Dissertation darzustellen. Die Kurzbeschreibung wird einen Monat vor Ihrer öffentlichen Verteidigung auf der offiziellen Webseite der Universität veröffentlicht, um sie einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden 10-20 Exemplare für Ihre öffentliche Endverteidigung gedruckt, so dass alle Mitglieder der Prüfungskommission die Möglichkeit haben, sich einen zusammenfassenden Eindruck Ihrer Forschungsarbeit zu verschaffen.

Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie mit der Erstellung beginnen können, erhalten Sie von Ihrem wissenschaftlichen Betreuer die offizielle Vorlage gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn Sie neugierig sind, im Voraus zu sehen, worum es geht, können Sie ein Muster vorab erhalten.

Dies ist wiederum eine gesetzliche Verpflichtung, da dieses Dokument auf der offiziellen Webseite der Universität veröffentlicht wird und in der im Land verwendeten Amtssprache verfasst werden muss.

Wissenschaftliche Publikationen

Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss Ihres Programms ist, dass Sie mindestens drei wissenschaftliche Publikationen zum Thema Ihrer Forschungsarbeit haben. Diese werden sowohl in Ihrer Dissertation als auch in der Kurzbeschreibung angegeben, so dass Sie diese Aufgabe abschließen müssen, bevor Sie die beiden Dokumente fertig stellen.

In unseren Richtlinien haben wir für Sie einige Tipps vorbereitet. Darüber hinaus kann Ihnen Ihr wissenschaftlicher Betreuer gute Ratschläge geben, wie Sie Ihre Publikationen erstellen und in Ihrer Arbeit zitieren können.

Die wissenschaftlichen Publikationen sind eine weitere gesetzliche Anforderung und Sie müssen mindestens drei davon angefertigt haben, bevor Sie für die endgültige öffentliche Verteidigung zugelassen werden.

Über die Rechtsgrundlage hinaus zeigen Scientific Publications Ihr Interesse am Thema Ihrer Forschungsarbeit und belegen, dass Sie bereits zur Popularisierung Ihrer Ideen in der wissenschaftlichen Fachwelt beigetragen haben.

Wissenschaftliche Publikationen, wie der Name schon sagt, sind Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften, Magazinen, Büchern etc. Sie sollten mit dem Thema Ihrer Dissertation verbunden sein. Wenn Sie zum ersten Mal solche Publikationen veröffentlichen, sollten Sie wissen, dass es spezifische Anforderungen an ihre Struktur gibt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien oder erhalten sie durch Ihren wissenschaftlichen Betreuer.

Nein, das ist nicht notwendig oder gefordert. Wenn Sie sie zitieren, sollten Sie die Originaltitel und Namen (ohne Übersetzungen) verwenden.

Wir sorgen auf Wunsch in einschlägigen Zeitschriften, wissenschaftlichen Buchreihen oder unseren eigenen wissenschaftlichen Schriftenreihen für die Veröffentlichung.

Öffentliche Endverteidigung

Nachdem Sie mit der Erstellung Ihrer Dissertation und der Kurzbeschreibung fertig sind, wird Ihre Arbeit für einen Monat auf der offiziellen Webseite der Universität und der staatlichen Institution, die für die Genehmigung der Promotionsprogramme zuständig ist, veröffentlicht. Es werden auch die Statements und Rezensionen von Professoren über Ihre Arbeit veröffentlicht (diese können interne oder externe Spezialisten auf dem Gebiet Ihrer Forschungsarbeit sein).

In der Zwischenzeit haben Sie die Aufgabe, eine Präsentation für die endgültige öffentliche Verteidigung vorzubereiten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unseren Richtlinien/unserer Dokumentensammlung. Es ist ratsam, die fertige Präsentation vorab an Ihren wissenschaftlichen Betreuer an der VIS/EDUEARTH zu senden, um bei Bedarf eine abschließende Abstimmung mit dem Hochschulteam durchzuführen.

Wenn der offizielle Termin für Ihre Verteidigung festgelegt ist, liegt es an Ihnen, (mit unserer Unterstützung) Ihren Besuch an der Universität zu organisieren, Ihre Präsentation zu halten und alle Fragen der offiziellen Kommission zu beantworten.

Beachten Sie, dass Druckkosten anfallen, da Ihre Dissertation in 4-facher und Ihre Kurzbeschreibung in 16-facher Ausführung gedruckt werden muss (in der Regel liegen diese Kosten bei ca. 100 Euro).

Die Kosten fallen auch für eine:n Live-Übersetzer/in in bulgarischer Sprache während Ihrer Präsentation an (in der Regel ca. 100 Euro für die gesamte Verteidigung).

Am besten ist es, es in Englisch zu präsentieren. Das ist die gängige Praxis. Deutsch ist ebenfalls unproblematisch möglich.

Ja. Unabhängig von der Sprache, in der Sie präsentieren, ist es besser, einen Live-Übersetzer dabei zu haben, vor allem aus zwei Gründen: Erstens verstehen einige der Personen aus dem Publikum oder der Kommission vielleicht nicht alles von Ihrer Präsentation und wollen einige Fragen auf Bulgarisch stellen. Zweitens werden einige der offiziellen Verfahren während der Verteidigung in bulgarischer Sprache durchgeführt, sodass es zweckmäßig ist jemanden zu haben, der Ihnen das Wesentliche übersetzt.

Vorbereitung: Wenn Sie möchten, können Sie sich Ihre Präsentation ansehen und mit dem Live-Übersetzer vorab besprechen.

Start: Der Präsident der offiziellen Kommission präsentiert den Doktoranden und die anderen Mitglieder der Kommission. Danach gibt er dem Doktoranden das Recht, seine Arbeit zu präsentieren.

Präsentation: Jetzt ist es an Ihnen, zu erklären, worum es bei Ihrer Dissertation geht, wie sie strukturiert ist, welche Methoden und Forschungsmethoden verwendet wurden und welche wesentlichen Ergebnisse Sie erzielen konnten.

Überprüfung der wissenschaftlichen Aussagen: Für jede Dissertation gibt es mehrere wissenschaftliche Bewertungen von Professoren und Experten innerhalb und außerhalb der Universität; Ihre Aussagen über Ihre Arbeit werden zusammen mit Ihrer Dissertation und der Kurzbeschreibung auf der offiziellen Webseite der Universität und der staatlichen Behörden veröffentlicht.

In dieser Phase des offiziellen Verfahrens verlesen die Gutachter ihre Stellungnahmen oder fassen sie einfach zusammen und präsentieren die wichtigsten Highlights. In der Regel enden diese Statements mit einer Empfehlung an die Jury, ob sie die Promotion genehmigen oder ablehnen soll.

Zeit für Fragen: Dies ist die Zeit für alle aus dem Publikum oder der offiziellen Kommission, Ihnen Fragen zu Ihrer Dissertation und verwandten Themen zu stellen. Achten Sie bitte darauf, kurz und strukturiert zu antworten und bei Zweifeln, ob Sie die Frage richtig verstanden haben, ruhig noch einmal nachzufragen.

Offizielle Abstimmung: Am Ende des Verfahrens stimmen alle Mitglieder der Kommission für die Annahme oder Ablehnung Ihrer Kandidatur. Bei positiver Bewertung werden Sie offiziell als Doktor (Dr.) der Universität vorgestellt.

Die Kommission besteht aus Professoren und Experten auf dem Gebiet Ihrer Dissertation.

Nach der offiziellen öffentlichen Endverteidigung

Die Ausstellung Ihrer Promotionsurkunde wird im Nachgang der Endverteidigung durch die Akkreditierungsinstitution formal freigegeben, was etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Regelmäßig erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde nach etwa vier Wochen postalisch zugesandt.

Die Promotionsurkunde wird in voller Übereinstimmung mit den bulgarischen und EU-Vorschriften ausgestellt. Das Dokument enthält alle offiziellen Informationen, Unterschriften, Anhänge usw., die benötigt werden. Eine Nostrifizierung in Deutschland ist nicht notwendig. Sie können den Titel sofort führen und in das Melderegister bzw. den Reisepass oder Personalausweis eintragen lassen.

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