Allgemeine Geschäftsbedingungen
afw-Fernstudium
Die afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg GmbH (im Folgenden afw genannt) benötigt für die rechtsverbindliche Anmeldung das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Sie prüft die Zulassung und bestätigt die Annahme des Vertrages durch Gegenzeichnung. Die Teilnehmerdaten werden zwecks Verwaltung gespeichert, es gilt die DSGVO. Adress-/Namensänderungen werden der afw umgehend mitgeteilt.
Ab Studienbeginn erhält der/die Teilnehmende in der Regelstudienzeit (1 Lehrbrief pro Monat), jeden zweiten Monat zwei Lehrbriefe. Die dafür vorgesehene Studiengebühr ist kontinuierlich monatlich an die afw zu zahlen (pro Studienbrief/Monat eine Rate). Ausnahme ist der Lehrgang Wirtschaftspsychologie. Hier erhalten Teilnehmende alle zwei Monate 1 Lehrbrief). Abweichungen hierzu bedürfen der Textform. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, die über den üblichen Bürobedarf und die Nutzung von Kommunikationsmitteln im Rahmen des Fernlehrganges hinausgehen.
Durch Zahlung der Monatsraten erwirbt die/der Teilnehmende den Anspruch auf Erhalt des entsprechenden Lehrmaterials mit Fach- und Korrekturdiensten. Nichterhalt von planmäßigem Lehrmaterial ist der afw umgehend mitzuteilen. Die Vertragslaufzeit bzw. Betreuungszeit beträgt bei den Fernlehrgängen Personalreferent/in 24 Monate, Wirtschaftspsychologie 18 Monate, Projektmanagement 9 Monate, Betriebliche und Persönliche Führungskompetenz 6 Monate ab Studienbeginn. Innerhalb dieser Zeit verpflichtet sich die afw, die genannten Leistungen zu erbringen; die Betreuungszeit ist nach Zahlung der vollständigen Studiengebühr für Teilnehmende gebührenfrei.
Das Recht zur Teilnahme an den Fachwebinaren/Prüfungsvorbereitungswebinaren mit anschließenden Modulprüfungen ist an die Leistungen der dazugehörigen Einsendeaufgaben (Durchschnittsnote mind. 4,0) und an die Zahlung der Prüfungsgebühr gebunden. Es gilt die entsprechende Prüfungsordnung der afw.
Gemäß FernUSG kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ablauf der gesetzlichen Mindestlaufzeit von 6 Monaten gekündigt werden. Maßgeblich bei der 6-Monats-Kündigungsfrist ist die Fälligkeit von 6 Monatsraten in Verbindung mit den darauf entfallenden Lehrbriefen. Danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten (entsprechend 3 Monatsraten nebst der dazugehörigen Lehrbriefe). Fernstudiengänge mit einer Laufzeit bis zu 6 Monaten/6 Studienraten/6 Lehrbriefe können nicht gekündigt werden. Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit räumt die afw der/dem Teilnehmenden ein sofortiges Sonderkündigungsrecht gegen Nachweis (Bescheid der Arbeitsagentur o.ä.) zum Monatsende ein. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Textform. Das grundsätzliche Recht der/des Teilnehmenden, den Vertrag entsprechend § 5 Abs. 1 FernUSG schriftlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.
Bei der „Sprintvariante“ halbiert sich die Regelstudienzeit und Betreuungszeit. Die/der Teilnehmende erhält die doppelte Anzahl Lehrbriefe pro Monat und wahlweise eine höhere Monatsrate oder Streckung der Raten gegen geringen Aufpreis. Es gelten die o.g. Kündigungsfristen. Diese sind in diesem Fall gebunden an die zu zahlenden Monatsraten und die damit verbundene Anzahl der Lehrbriefe – nicht an die zeitliche Studiendauer. Die/der Teilnehmende hat das Recht, jederzeit zum Regelstudienrhythmus zurück zu wechseln. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
Studienbriefe und Seminar-/Webinarmaterial gehen durch Zahlung der entsprechenden Gebühr in das Eigentum des/der Teilnehmenden über, dürfen jedoch ohne schriftliche Zustimmung der afw weder vervielfältigt noch verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle Rechte bleiben der afw vorbehalten.
Webinare
Anmeldungen zu den Webinaren erfolgen online über ein Shopsystem auf der Homepage der afw (www.afwbadharzburg.de/afw-shop). Dazu sind die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Nach elektronischer Übermittlung der Anmeldung ist diese verbindlich. Anschließend erhält die/der Teilnehmende eine Rechnung per E-Mail. Diese ist sofort per PayPal oder bis Webinarbeginn per Überweisung fällig. Ausnahme: Fernstudienteilnehmende, hier sind die Webinare eine kostenfreie, freiwillige Zusatzleistung der afw zum Studium. Nach verbuchtem Zahlungseingang erhält die/der Teilnehmende den Zugangslink zum virtuellen Klassenraum. Dieser wird 30 Mi¬nuten vor Webinarbeginn freigeschaltet.
Mit der Übermittlung des Zugangslinks und entsprechender Freischaltung gilt das Webinar als abgegolten, ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht mehr möglich. Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Muss die afw ein Webinar aus betrieblichen oder persönlichen Gründen des Referenten absagen, werden Ersatztermine benannt. Eine Gebührenerstattung ist nicht möglich.
Verwendung Ihrer Daten, Urheberrecht und Gerichtsstand
Wir verwenden Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Um den Vertrag ordnungsgemäß durchführen zu können, müssen wir die von Ihnen geforderten Daten erheben. Außer zur Durchführung Ihres Fernstudiums, Seminars oder Webinars werden diese Daten in keinem Fall verwendet. Auch nach Beendigung Ihrer Weiterbildung müssen wir Daten und Dokumente weiter abspeichern, um Ihre Rechte und Ansprüche zu sichern. Die Aufbewahrungs- und Speicherfristen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzrichtlinien. Zur vorzeitigen Löschung und/oder Vernichtung Ihrer Daten und Dokumente benötigen wir eine ausdrückliche und eindeutige Willenserklärung von Ihnen. Bei vorzeitiger Löschung übernehmen wir keinerlei Haftung für die eventuell späteren Folgen.
Durch Zahlung der entsprechenden Studien-, Seminar-, Webinar-Gebühren gehen die entsprechenden Weiterbildungs-Unterlagen in Ihr Eigentum über. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Sie diese jedoch weder vervielfältigen noch verarbeiten, verbreiten oder zur öffentlichen Wiedergabe verwenden. Alle Rechte bleiben der afw bzw. den Dozenten und Webinarleitern vorbehalten. Für Rechtsstreitigkeiten aus Fernlehrverträgen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Bei allen anderen Rechtsstreitigkeiten gilt Goslar als vereinbarter Gerichtsstand.
