Eigene Kosten steuerlich abzusetzen bedeutet, diese in der Steuererklärung so anzugeben und zu belegen, dass sie sich steuermindernd auswirken. Sie beteiligen so das Finanzamt an Ihren Lehrgangskosten. Dies betrifft unter anderen:
Voraussetzung dafür ist der berufliche Bezug Ihrer Weiterbildung und damit auch der Nutzen zur Sicherung Ihrer eigenen Erwerbsfähigkeit. Nach der aktuellen Rechtsprechung bedeutet das, dass Sie
Angestellte Arbeitnehmer machen die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend; Selbstständige deklarieren sie als Betriebsausgaben. Die Höhe der Rückerstattung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren, wie Einkommen und Familienstand. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt. Sie können Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte geben und eine Beispielrechnung aufstellen.
Die afw Wirtschaftsakademie ist nach dem Qualitäts-Management-System AZAV zertifiziert und erfüllt als Bildungsträger die Voraussetzungen zur Annahme von Bildungsgutscheinen. Der Bildungsgutschein richtet sich nicht nur an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Auch beschäftigte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden (§§ 81, 82 SGB III).
Ein Bildungsgutschein bestätigt Weiterbildungsteilnehmern die Übernahme sämtlicher Kosten. Dazu gehören auch Unterbringung, Fahrtkosten und Kinderbetreuung.
Bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Mehr Informationen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit finden Sie in Deutschlands größter Aus- und Weiterbildungsdatenbank Kursnet: www.kursnet.arbeitsagentur.de
Bei der Bildungsprämie handelt es sich um ein Finanzierungsmodell der Bundesregierung. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Weiterbildung investiert, wird dabei durch staatliche Zuschüsse bis maximal 500 EUR unterstützt.
Voraussetzung: Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 EUR (Ehepaare: 40.000 EUR). Weitere Infos: www.bildungspraemie.info
Die Schecks werden in der Regel an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergeben, die in dem jeweiligen Bundesland leben und/oder arbeiten. Der Förderung durch die Bundesländer liegen dabei unterschiedliche Kriterien zugrunde.
Einige Bundesländer vergeben Bildungs- beziehungsweise Qualifizierungsschecks, mit denen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro die Kosten für Ihre Weiterbildung anteilig übernommen werden.
Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist meistens eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung an einer zugelassenen Beratungsstelle vor der Anmeldung. Nach erfolgreich verlaufendem Gespräch erhalten Sie einen Gutschein/Scheck, den Sie bei uns einlösen.
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern gibt es diese Zuschüsse. Über die genauen Förderbedingungen informieren Sie sich unter:
Hamburg: | Weiterbildungsbonus www.weiterbildungsbonus.net |
Nordrhein-Westfalen: | Bildungsscheck www.weiterbildungsberatung.nrw |
Rheinland-Pfalz: | Qualischeck esf.rlp.de/qualischeck/ |
Sachsen-Anhalt: | Weiterbildung Direkt www.ib-sachsen-anhalt.de |
Brandenburg: | Bildungsscheck www.ilb.de |
Bremen: | Weiterbildungsscheck www.bremen.de |
Hessen: | Qualifizierungsscheck www.esf-hessen.de |
Sachsen: | Weiterbildungsscheck www.sab.sachsen.de |
Schleswig-Holstein: | Weiterbildungsbonus www.ib-sh.de |
Stand: 01.07.2020 |
Die Richtlinien für die Weiterbildungszuschüsse der Bundesländer können sich ändern. Bitte informieren Sie sich, welche Förderungen es in Ihrem Bundesland gibt und was für einen erfolgreichen Antrag zu beachten ist.
Betriebliche Führungskompetenz
Betriebswirtschaft für Techniker und Ingenieure
Referent:in für Gesundheits- und Sozialmanagement
Betriebswirtschaft für Führungskräfte
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hat eine Vereinbarung mit der afw. Grundsätzlich erhalten alle Soldatinnen und Soldaten eine Förderung für ihr Studium oder Seminar, das sie bei der afw buchen.
Rufen Sie uns an wenn Sie Fragen zur Förderung haben unter 05322 9020-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Foto: Gemen64 / pixelio.de
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber! Wer in seine Weiterbildung investiert, signalisiert die Bereitschaft, mehr Verantwortung zu übernehmen und sich auch in seiner Freizeit zu engagieren.
Viele Arbeitgeber unterstützen diese Bereitschaft durch die Beteiligung an den Studiengebühren oder durch zusätzliche Urlaubstage. Ein Gespräch über Ihre Weiterbildungspläne mit Ihrem Arbeitgeber kann Ihnen ganz neue Perspektiven eröffnen!
Auf der Website von Stiftung Warentest finden Sie einen Artikel über die Möglichkeiten der Weiterbildungs-Finanzierung. Ein kostenloser Leitfaden im PDF-Format fasst zusammen, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige bekommen können.
Nichts geht über ein direktes Gespräch.
Gern beantworten wir Ihre Fragen.
Schnell und individuell.
Unter fernstudiumcheck.de finden Sie originale Bewertungen unserer Fernstudierenden und Absolventen. Fordern Sie heute noch das afw-Bildungsangebot an.
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