Fernstudium.Tipps zur Finanzierung
Wissenswertes rund um die Finanzierung Ihrer Weiterbildung
Beteiligung Ihres Arbeitgebers

Fernunterricht hat in der Vergangenheit deutlich an Akzeptanz und Bedeutung gewonnen. Entsprechend unterstützen viele Arbeitgeber Ihre Mitarbeitenden durch teilweise oder vollständige Übernahme der Studiengebühren. Der Vorteil für Ihren Arbeitgeber liegt klar auf der Hand: Sie sind bereit, sich in Ihrer Freizeit qualifiziert und ohne Arbeitszeitausfall im Sinne des Unternehmens weiterzubilden.
Ein Gespräch über Ihre Weiterbildungspläne mit Ihrem Arbeitgeber und uns kann Ihnen ganz neue Perspektiven eröffnen! Ein Factsheet zu unseren Fernstudiengängen für Ihren Arbeitgeber sowie die Erklärung zur Übernahme der Kosten finden Sie hier.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (AZAV)
Die afw ist nach dem Qualitäts-Management-System AZAV zertifiziert und erfüllt als Bildungsträger die Voraussetzungen zur Annahme sogenannter Bildungsgutscheine. Die finanzielle Förderung der Arbeitsagentur mittels Bildungsgutscheinen richtet sich vornehmlich an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, aber auch beschäftigte Arbeitnehmende können unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.
Welche Schritte sind erforderlich?
Wählen Sie den für Sie passenden Expertenlehrgang
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie für die folgenden afw-Fernlehrgänge Expertenlehrgänge:
Gepr. Betriebswirt/in (AFW)Gepr. Personalreferent/in (AFW)
Gepr. Gesundheits- und Sozialmanager/in (AFW)
Gepr. Projektmanager/in (AFW)
Gepr. Betriebswirtschaftliche/r Assistent/in (AFW)
Beratungsgespräch mit uns
Lassen Sie sich von uns beraten und erhalten Sie ein personalisiertes Angebot zur Vorlage bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Kontakt zur Agentur für Arbeit
Kontaktieren Sie optimal vorbereitet die Agentur für Arbeit und beantragen im Rahmen des Beratungsgesprächs vor Ort Ihren Bildungsgutschein.
Anmeldung zum Studium
Melden Sie sich für Ihren Expertenlehrgang an und fügen Sie den Bildungsgutschein an.
Zur StudienanmeldungSteuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren
Eigene Kosten für Ihr Fernstudium wirken sich steuermindernd in Ihrer Steuererklärung aus. Dies betrifft z.B. die Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur. Voraussetzung ist der berufliche Bezug Ihrer Weiterbildung. Angestellte Arbeitnehmende machen die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend; Selbständige deklarieren sie als Betriebsausgaben.
Rechtsverbindliche Auskünfte dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Rufen Sie uns direkt an.
Haben Sie Fragen zum Fernstudium?
Sie erreichen uns von
Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr
Fordern Sie noch heute das afw-Bildungsangebot an.
Das afw-Bildungsprogramm mit sämtlichen Informationen.
Jetzt kostenlos informieren!Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns.
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